News zu ebay-Betrugsverdacht von Megaversandhandel
(alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit)
(06.03.03) Überarbeitung der Seiten
Liebe Freunde
Aufgrund der Abmahnung nebst pfundiger Kostennote durch Rechtsanwalt xxxxxxxxx aus Marl sehe ich mich ausserstande weiterhin bei der Abwicklung des Falles unterstützend zu wirken. Die deutschen Gesetze lassen einem Privatmann wenig Spielraum sich gemeinsam zu engagieren, und trotzdem nicht mit den Paragraphen unerlaubter Rechtsberatung in Konflikt zu kommen. Die Folgen können sein: Unterlassungserklärung und einstwillige Verfügung, Bussgeld für Ordnungswidrigkeit etc. Man kann gerne über den Sinn oder Unsinn dieser Gesetze für den Berufsstand der Juristen diskutieren. Aber das Risiko, dass man für seine ehrenswerte Absicht auch noch kostenträchtige Prügel zwischen die Beine bekommt, ist mir einfach zu hoch.
Ich habe mich deshalb mit dem Rechtsanwalt xxxxxxxx darauf verständigt, die Seiten so überarbeiten, damit hier nicht der Eindruck erweckt wird einer unerlaubten Rechtsberatung meinerseits. In Teilen seiner Argumentation bin ich ihm sogar dankbar, weil ich da auch zu anderen Aspekten meines Engagement - zumindest juristisch gesehen - wohl zu blauäuig gewesen bin ?
(25.02.03) Abmahnung durch Rechtsanwalt xxxxxxxx
Ich habe heute eine Abmahnung von Rechtsanwalt xxxxxxxxx aus Marl erhalten. Den genauen Wortlaut möchte ich auf Anraten von Rechtsanwalt xxxxxxxxx hier nicht veröffentlichen. Er selbst möchte auch hier auch nicht namentlich erwähnt werden. Ich kann aber den Wortlaut auf Anfrage per Email zur Verfügung stellen.
Rechtsanwalt xxxxxxxx versicherte mir überzeugend, dass er sich nicht zur Zunft der Internet-Abmahnanwälte zählt, sondern mit der Abmahnung eher die persönliche Interessenlage aus dem Umfeld der Firma Nuebo vertreten möchte. Hierbei ist mir in einem persönlichen Telefonat mit ihm klar geworden, daß es eben noch nicht sonnenklar ist, ob die Firma Nuebo mit der festen Betrugsabsicht bei ihren Ebay-Geschäften gehandelt hat oder einfach aufgrund unglücklicher Verkettung von Umständen in eine auswegslose Situation geraten ist und dann nicht mehr wusste, wie sie aus dem Schlamassel wieder rauskommt. Gegen die feste Betrugsabsicht spricht einfach auch, daß man einen gewaltigen Betrugs-Aufwand (2542 + 428 positive Bewertungen ) bei Ebay inszeniert, wenn dann letztendlich nur läppische 15.000 Euro "Betrugs-Gewinn" in Aussicht stehen.
Die Intention seiner Abmahnung: Er möchte damit verhindern, daß durch von unserer/meiner Seite vielleicht wohlgemeinte aber letztendlich nicht realisierbare Wünsche, Erwartungen über den Erfolg einer konzertierten Aktion geweckt werden, die aber eines Tages in Enttäuschung eskalieren und eventuell die Schuldner umsomehr mit schwer kalkulierbarer Wucht treffen könnten zu einem Zeitpunkt, wo es ihnen dann unnötigerweise noch schwerer gemacht wird, wieder auf die Füsse zu kommen.
Ich denke mittlerweile soweit, daß es keinen Sinn macht, allzusehr auf die Pauke zu hauen. Wenn es uns darum geht, dass die Geschädigten ihr Geld wieder zurück bekommen wollen, dann funktioniert das nur, wenn der Schuldner bei Kasse ist. Alles was wir dazu beitragen, daß er das nicht mehr so schnell wird, kann also nicht in unserem Interesse liegen. Deshalb möchte ich die Verbindung zu Rechtsanwalt xxxxxxxx nutzen, möglichst bald eine Lösung bzw. Konstruktion zu finden, die beiden Parteien (dem Schuldner und den Geschädigten) kosten- /zeit- und nerven-sparende und manchmal letztendlich auch sinnlose Aktivitäten erspart. Nur ist das im jetzigen Stadium wohl noch nicht möglich, weil noch keine Akteneinsicht erfolgen kann und viele Unterlagen nicht verfügbar sind aufgrund schwebendem Insolvenzverfahren bei Nuebo GmbH.
(25.12.02) Re: EILT !! fertiger Antrag für den Ebay-Käuferschutz
[ gelöscht aufgrund Abmahnung ]
(17.12.02) Datenerhebung für gebündelte Aktion
Mit Stand vom 16.12.02 haben sich nun exakt 15 Geschädigte für eine gemeinsame, gebündelte Aktion definitiv entschieden. Auch wenn damit nur ca. die Hälfte aller mitmacht, habe mich entschlossen die Sache, weiter verfolgen zu lassen und zusammen mit einem Rechtsanwalt abzuwickeln. Wie ich schon sagte, es geht mir ums Prinzip! Anliegend findest Du diesen Text, besser lesbar als HTML-Datei news.htm
http://home.pfaffenhofen.de/demokrates/ebaybetrug/news.htm
Der ebay-Käuferschutz gilt 60 Tage ab Auktionsende und hat somit jetzt Priorität in der Abwicklung. Er ist zwar nur eine Kulanzleistung, aber einer von uns Geschädigten hat sie bereits zugesagt bekommen und so sollten wir es ebenfalls versuchen, zumindest einen Anteil wieder zu hereinzubekommen. Auf Grundlage des Antragsformulares vom ebay-Käuferschutz habe ich beiligendes Daten-Erfassungsformular daten.htm entwickelt. Bitte dieses Formular auf Deine Festplatte abpeichern, im Browser öffnen, auszufüllen und möglichst bald bei laufender Online-Verbindung abzuschicken bis sptästens 21.12.02. Am 22.12.02 erhältst Du per email dann den fertigen Antrag vom Rechtsanwalt zugeschickt, den Du dann unterschrieben an ebay weiterschickst.
http://home.pfaffenhofen.de/demokrates/ebaybetrug/daten.htm
Nachdem wir für das gesammelte Mahnverfahren und Strafantrag in etwa die gleichen Daten benötige, wird der Rechtsanwalt etwas später die Strafanträge maschinell erstellen und Euch zur Weiterleitung an die Kripo Bottrop zusenden und parallel dazu eine Übersichts-Liste der 15 Geschädigten an die Kripo übermitteln.
Um Kosten und Arbeit zu sparen, bitte ich Euch Eure Forderungen formal an den Rechtsanwalt abzutreten (siehe dazu Checkbox im Daten-Erfassungsformular). Er erstellst aus der Forderungssumme eine Gesamtforderung für den Mahnbescheid bzw. für eine mögliche Zivilklage, soweit später notwendig bzw. erwünscht.
Gelder, die der Rechtsanwalt
im Laufe der Zeit nach Eintreibung vom Schuldner
erhalten sollte, wird er anteilig auf Dein Konto zurückzahlen.
Beispiel:
Gesamt-Summe der Forderungen aller 15 Teilnehmer = 10.000 Euro
Deine abgetretene Forderung 300
Euro
Rechtsanwalt erhält von Nuebo eines Tages 5.000
Euro
Du erhältst damit 150 Euro zurücküberwiesen
Unsere Kosten für das Prozeßriskio einer Zivilklage liegen nochmal extra bei ca. 5 % für die Gerichtkosten und nochmal ca. 10% für die Anwaltskosten, für den Fall daß wir die Zivilklage zwar gewinnen aber die verurteilte Nuebo GmbH bzw. im Durchgriff der Geschäftsführer xxxxxx vorerst nicht pfändbar ein sollte. Darüber können wir ja nochmal extra entscheiden, nach Abwicklung des ebay-Käuferschutz.
[ gelöscht aufgrund Abmahnung ]
(02.12.02) Infostand zu Nuebo und gemeinsame Strategien
zu meiner Person und Hintergrund
Hier mein Bewertungsprofil demokrates bei eBay und meine private Homepage-Adresse. Ich hatte im Auftrag eines Kunden am
05.11.02 einen Monitor ersteigert. Mein Kunde hat auf meine Empfehlung hin
Vorkasse 310 Euro überwiesen aber keine Lieferung erhalten.
Jetzt versuche ich ihm zu helfen, daß er wieder zu seinem Geld
kommt.
Dazu hatte ich am Fr. 29.11.02 insgesamt 66 ebay-Mitglieder angemailt, von denen ich ausgehen konnte, dass sie
aufgrund der eBay-Bewertungen megaversandhandel ebenfalls Probleme
hatten. Bis heute 02.12.02 haben mir 32 geantwortet, die sich an
einer gebündelten Aktion beteiligen möchten. Mit Joachim Hartung
habe ich einen weiteren Geschädigten gefunden, der ebenfalls
sehr aktiv ist und wohl als erster von uns allen bereits einen
Strafanzeige und ein Mahnverfahren zum Laufen gebracht hat.
Ähnlich aktiv waren auch schon
Josef Moser und Armin Huber.
wie könnte eine gemeinsame Strategie der Geschädigten aussehen
Kommt Zeit, kommt Geld (vieleicht zurück)
Nach diversen Kontakten habe ich grundsätzlich folgende Eindrücke und Einschätzung der Situation:
Alle beteiligten Institutionen und Personen (Kripo, Staatsanwaltschaft, Banken, eBay, Mahngericht, Rechtsanwalt, Versicherung) haben genügend andere Dinge jeden Tag um die Ohren. Unser Betrugsverdachtssfall ist im Vergleich zu anderen Betrugs-delikten eher weiter hinten in deren Prioritäts- /Aktivitäts-Skala anzusetzen. Es gibt viele Vorschriften und Regelungen, welche die Kompetenzen aber damit auch ein schnelles Zusammenspiel der beteiligten "Mühlen" deutlich erschweren. Das ist nicht abwertend gemeint, aber es aus unserer Sicht in diesem Fall als Geschädigte die bedauerliche Seite unseres Rechtsstaates.
Es gibt einen ähnlichen eBay-Betrugs-Fall foto-king aus 09/2002 , wo sich Geschädigte zusammengetan haben. Dort war mit ca. 250.000 Euro die Gesamt-Schadensumme im Vergleich zu unserem Fall megaversandhandel mit ca. 12.000 Euro deutlich höher, die durchscnittliche Schadensquote pro Geschädigter in etwa gleich
Für ein gemeinsames Vorgehen könnte man sich
auf primäre Ziel gemeinsam verständigen:
Dazu wäre es notwenig, daß wir über ein Web-Abfrageformular (ähnlich Beispiel foto-king) alle ihre notwendigen, persönlichen Daten für die verschieden Aktionen und Institutionen einmal abfragen und erfassen und einem Rechtsanwalt übergeben. Durch die Erfassung aller relevanten Daten jedes Geschädigten lässen sich die meisten Aktionen und juristischen Schritte maschinell abwickeln. Es wäre für jeden Einzelnen recht zeitintensiv die gleichen Daten in verschiedenen Formularen immer wieder neu eingetragen zu müssen.
Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen dem strafrechtlichen und zivilrechtlichen Aspekten einer gemeinsamen Strategie:
er dient zu Ermittlung des Täters und Verurteilung. Ein Urteil auf Warenbetrug 263 StGB könnte uns auch im zivilrechtlichen Aspekt weiterhelfen. Bis zu einer Verurteilung kann aber 1 Jahr vergehen
Im strafrechtlichen Bereich muss nicht jeder selbst zur Polizei marschieren! (Personalauseis vorlegen und Vernehmungsprotokoll aufnehmen etc) . Es besteht die Möglichkeit des gebündelten Strafantrags. Der Rechtsanwalt könnte dazu anbieten, für jeden Geschädigten einen maschinell erstellen Strafantrags im Wege eines Art Serienbriefs aus Ihrem persönlichen Datensatz zu erstellen.
Ich würde den Austausch von Informationen mit der Polizei / Staatsanwaltschaft mit den Geschädigten begleitend koordinieren zur Ermittlung des Täters.
sie dienen dazu, daß alle Geschädigten Ihr verlorenes Geld und Kosten möglichst in maximaler Höhe zurückerhalten
Im zivilrechtlichen Bereich muss jeder Geschädigte normalerweise selbst tätig werden, solange jeder seine eigene Forderung verfolgt
über ebay-Käuferschutz kann jeder Geschädigte versuchen ein Kulanzleistung bis zu 175 Euro von eBay zu erwirken. Es besteht aber kein Rechtsanspruch darauf. Der Rechtsanwalt könnte dazu anbieten, für jeden Geschädigten einen maschinell erstellen Strafantrags im Wege eines Art Serienbriefs aus Ihrem persönlichen Datensatz zu erstellen. Über ein Web-Abfrageformular (ähnlich Beispiel foto-king) würde er alle ihre für eBay notwendigen Daten einmal abfragen.
Direkt um Käuferschutz-Antrag
dazu müssen alle Geschädigten ihre Forderungen an eine Person (z.B. an den Rechtsnwalt) abtreten. Diese Person (Gesamt-Gläubiger) kann über 1 einzigen Mahnbescheid eine Gesamtforderung gegenüber Nuebo geltend machen. Hat der Gesamt-Gläubiger einen vollsteckbaren Titel, dann lässt er vollstrecken bzw. kümmert sich mit Gerichtsvollzieher um die Eintreibung und zahlt dann die Forderungen an die Geschädigten zurück. Vorteil: das Risiko veringert sich erheblich, auch noch die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren in den Sand zu setzen, für den Fall dass nie was beim Schuldner zu Holen sein sollte.
Streitwert bis... Gerichtskosten für das Mahnverfahren 300,00 12,50 1200 27,50 10.000,00 98,00 22.000,00 144,00 Für anwaltlicher Hilfe kämen noch Kosten hinzu
Gleiches gilt im Prinzip für die Sammelklage für den Fall, daß Nuebo gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen sollte und wir den Prozess trotz Strafurteil verlieren sollten. Das Kosten-Risiko (dazu Update Kosten-Rechner) im Verhältnis zum Streitwert sinkt je höher dieser ist.
Streitwert bis... Gerichtskosten und 2 x Anwaltskosten 1 x Anwaltskosten 300,00 208,40 66 1.200 605,80 220 10.000,00 2.889,44 1150 22.000,00 3.907,84 1526 weitere Kosten-Rechner BRAGO
[ gelöscht aufgrund Abmahnung ]
(29.11.02)Gemeinsam gegen
ebay-Betrugsverdacht von Megaversandhandel vorgehen ?
Lieber ebay-Mitsteigerer
Auch Sie sind vermutlich wie ich von megaversandhandel gelinkt worden und werden ihre ersteigerte
Ware bzw. Ihr Geld vorerst wohl nicht mehr (zurück)bekommen ?
Mir ist sowas bisher noch nicht passiert und ich überlege, was
ich/wir effektiv unternehmen können, damit wir zumindest wieder
an unser Geld kommen? Ich dachte gegebenenfalls an eine Sammel-Zivilklage bzw. Sammel-Strafanzeige, weil man gemeinsam nicht nur Zeit und
Kosten teilen könnte, sondern auch mehr Gewicht bei der Justiz
gewinnt?
Ich habe mir mal alle bisherigen Auktionen von megaversandhandel unter die Lupe genommen.
Demnach gibt es im Zeitraum vom 20.09. - 05.11. insgesamt 13
kritische Auktionen mit 44 Geschädigten und einer Schadenssumme
von über 12.000 Euro.
Würden Sie sich an einer gemeinsamen Aktion zusammen mit einem Rechtsanwalt
beteiligen ?
Macht es überhaupt Sinn ?
Vielen Dank fuer Ihre kurze Rueckmeldung bis 01.12.02 mit Angabe
Ihrer richtigen Email-Adresse, damit ich mir zukünftig leichter
tue in der Kommunikation unter uns Geschädigten.
Joerg Bucher
85298 Scheyern
Guckenbühl 29
joerg.bucher@gmx.de
Diese Seiten sind nicht als Rechtsberatung zu werten und ersetzten diese auch nicht !
erstellt am
30.11.2002
Jörg Bucher