Anmeldung eines Wildschadens
gehört/gehören bzw. angegliedert ist/sind, entstand Wildschaden durch (Wildart)
Das/Die betroffene/n Grundstück/e ist/sind landwirtschaftlich genutzt und noch nicht abgeerntet. Das/Die betroffene/n Grundstücke/e ist/sind forstwirtschaftlich genutzt.
Das amtliche Verfahren ist einzuleiten. Das amtliche Verfahren ist erst einzuleiten, wenn mein Einigungsversuch mit dem Ersatzpflichtigen erfolglos verlaufen ist und ich die Gemeinde dazu auffordere. Ich beantrage, die Höhe des Schadens durch einen Schätzer feststellen zu lassen. Zum Ersatz ist/sind meines Wissens verpflichtet:
Bitte ausdrucken und durch Fax (08445/9289-25) übermitteln oder an die Gemeinde Gerolsbach senden.