
Bequeme, einfache Zahlung durch Lastschrifteneinzug
Lieber
Bürgerin!
Lieber Bürger!
Bei unserer
Kassenverwaltung besteht die Möglichkeit, die jeweils fälligen Beträge
(einschl. evtl. Nebenleistungen) der von Ihnen angekreuzten Abgaben im
Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.
Sie sparen sich dadurch den Weg zur Bank oder Post und können die
termingerechte Zahlung nicht versäumen, sodaß Ihnen keine weiteren Kosten
entstehen (Mahngebühren, Säumniszuschläge usw.).
Das bargeldlose Banklastschriftverfahren ist praktisch und bequem für Sie, erleichtert auch uns die Arbeit und trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand in beiderseitigem Interesse möglichst gering zu halten.
Zur Teilnahme bitten wir Sie, die bereitgestellte Einzugsermächtigung vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und uns zuzusenden. Wir veranlassen dann die Abbuchung der entsprechenden Beträge bei Fälligkeit.
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig, ist jederzeit widerruflich und völlig risikolos. Die Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf.
Eine Abbuchung vom Sparkonto ist nicht möglich.
Bitte sorgen Sie dafür, daß ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, dem Abbuchungsauftrag zu entsprechen. Durch die Rückgabe von Lastschriften entstehen Kosten.
Erfolgt eine Änderung der Festsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlaßt wurde, werden überzahlte Beträge von Amts wegen zurückgezahlt.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Abbuchung bei Ihrer Bank innerhalb gewisser Fristen stornieren zu lassen. Wir bitten Sie aber, vorher mit uns zu sprechen, da uns durch die Rückgabe von Lastschriften Kosten entstehen.
Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Bankverbindung bzw. Adresse mit. Es wird sonst möglicherweise die Lastschrift von der Bank/Sparkasse nicht eingelöst.
Eventuelle Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenverwaltung