Nicht jedes frei umherlaufende Tier ist herrenlos!

Die Gemeinde Gerolsbach bittet Tierliebhaber, Streuner nicht gleich ins Tierheim zu bringen

Streunende Katzen, scheinbar herrenlos umherirrende Hunde · für tierliebe und aufmerksame Menschen oft ein Grund zu Sorge. Sie nehmen sich dieser Tiere an oder liefern sie gleich in einem Tierheim ab. Ein gut gemeintes Vorgehen, das unter Umständen aber zu unnötigen Komplikationen und Kosten führt, für die die Gemeinde · letztlich also der Steuerzahler · aufkommen muss.

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung deshalb darauf hin, dass zugelaufene Haustiere zunächst bei der Gemeinde Gerolsbach gemeldet werden sollten. Speziell für die kurzzeitige Unterbringung von Hunden und Katzen verfügt die Gemeinde über entsprechende Möglichkeit im Bauhof bzw. kann diese bei Privatleuten unterbringen.

Das Verhalten der tierlieben Bürger ist zwar "löblich", es wird aber gebeten, zu bedenken, dass es dem Wesen der Tiere nicht gerecht wird, sie etwa zu füttern. Tiere neigen grundsätzlich dazu, sich Menschen anzuschließen, die sie regelmäßig und gut mit Futter versorgen. Besonders Katzen pflegen Futterstellen in mehreren Anwesen, ohne dabei ihre eigentliche Heimat aufzugeben. Es trügt deshalb, wenn eine Katze sich wegen der guten Futterstelle bei jemandem niederlässt. Sie ist damit noch lange nicht herrenlos. Auch bei Hunden ist davon auszugehen, dass sie in den seltensten Fällen ausgesetzt werden. Viel häufiger kommt es vor, dass sie ihrer Neugier folgen und die Gegend um ihr Zuhause erkunden · zu dem sie nach erfolgtem "Ausflug" wieder heimkehren. Wer selber schon einen Hund besessen hat, weiß wie menschenbezogen diese Tiere sind. Die Verbringung in ein Tierheim und die damit verbundene Trennung von den Besitzern ist "für die Tiere ein Drama".

Die Gemeinde Gerolsbach appelliert deshalb an alle Tierfreunde, das Anfüttern von Tieren zu vermeiden, um nicht zu deren Lebensmittelpunkt zu werden. Wenn Sie dann die Erkenntnis gewinnen, dass Sie lieber doch kein Tier halten wollen, ist es häufig zu spät. Die schlechteste Lösung, nämlich die Verbringung des Tieres in ein Tierheim ist die Folge.

Ein weiterer Aspekt, Vorsicht walten zu lassen, ist finanzieller Art. Tierheime kosten Geld. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Tierheimen die Kosten zu ersetzen, die durch die Unterbringung der gefundenen Tiere und ihrer ärztlichen Versorgung entstehen. Die Unterbringung eines Hundes für einen Monat kostet die Allgemeinheit schnell mehrere Hundert Euro (Ein Tierheim berechnet z.B. der Gemeinde für einen Hund auf die Dauer von 31 Tagen einen Pflegesatz von 11,00 Euro pro Tag und Tier zuzüglich Auslagen für Fahrt und erforderliche Tierarztkosten).So wird aus einer gut gemeinten Rettungsaktion für die Allgemeinheit ein erheblicher finanzieller Schaden.

Wird hingegen das streunende Tier erst der Gemeinde unter der Telefonnummer 08445/92890 gemeldet, besteht die Möglichkeit einer Suche nach dem wirklichen Halter. Bei Hunden und Katzen ist die ordentliche Unterbringung für einige Tage gewährleistet. Eine weitere Chance ist der Abstecher zu einem örtlichen Tierarzt · diese kennen viele der Haustiere und wissen wo sie hingehören. Im Zweifelsfall können sie auch über einen eventuell implantierten Erkennungschip mit Hilfe des Computers über eine Zentralstelle deutschlandweit den Besitzer ausfindig machen. Verantwortungsbewusste Halter kennzeichnen ihre Lieblinge ohnehin mit einer Marke am Halsband oder mit einer Tätowierung im Ohr, um so Missverständnissen vorzubeugen.