Verhalten bei Verdachtsfällen mit biologischen Gefahrstoffen


Trotz der Aufregungen und der Meldungen über das Auffinden verdächtiger Gegenstände sind bisher keine konkreten Gefährdungen oder Gesundheitsgefahren zu erkennen. Nachfolgend geben wir Ihnen vorsorgliche Hinweise zu einfachen, aber wirksamen Maßnahmen zu Ihrem Schutz:
 

Verhalten bei ausgetretenem Pulver oder ausgelaufenen Flüssigkeiten

Immer gilt:

Kein Essen, Trinken oder Rauchen im verdächtigen Bereich oder nach Kontakt
mit verdächtigen Substanzen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihr Gesundheitsamt und die Polizei zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://www.stmgev.bayern.de/ und www.innenministerium.bayern.de