
Regenwasser – die Bürokratie zieht sich zurück |
München, 10.10.2000 |
Bayern nimmt die politischen Ziele der Verwaltungsvereinfachung und – im Gegenzug – die Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger ernst. So kann heute Regenwasser in den meisten Fällen genehmigungsfrei versickert werden. Damit übernimmt der Bürger aber auch die Verantwortung für den Grundwasserschutz. Dies setzt eine gute Information und Weiterbildung über den fachgerechten Umgang mit Regenwasser voraus. Aus diesem Anlass hat das Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft eine kostenlose Broschüre herausgegeben, die mit vielen Bildern und Konstruktionszeichnungen dem interessierten Bauherren zeigt, wie er versickerungsfähige Plätze und Wege gestalten und Versickerungsanlagen planen kann. In dem Heft sind auch die zugehörige Verordnung und die Technischen Regeln abgedruckt.
Bis vor kurzem musste jeder Bauherr eine Genehmigung beantragen, wenn er das Regenwasser von seinem Hausdach im eigenen Garten versickern wollte. Dazu mussten Pläne gefertigt und zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Verpflichtung hierzu war im Bayerischen Wassergesetz verankert. Ein politisches Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es jedoch, die Verwaltung zu vereinfachen und dem Bürger mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Diese Entwicklung führte zu einer Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und zur Einführung einer Verordnung über das nunmehr erlaubnisfreie Versickern von Regenwasser, zur sogenannten "Niederschlagswasserfreistellungsverordnung" vom 01. Januar 2000.
Nach dieser Verordnung darf nicht nur das Dachwasser von Wohnhäusern ohne Planvorlage und Genehmigung versickert werden, sondern auch das Regenwasser von privaten Wegen, Stellplätzen und Gemeindestraßen. Die Verantwortung liegt nun beim Planer und Bauherren, auf den nachhaltigen Schutz von Boden und Grundwasser zu achten. Verschmutztes Regenwasser darf erst nach ausreichender Reinigung in das Grundwasser eingeleitet werden. Wie er hierzu eine Versickerungsanlage gestalten muss, ist in den Technischen Regeln zu finden, die ergänzend zu der neuen Verordnung eingeführt wurden: "Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser - TRENGW".
Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen und die technischen Regeln für die Städte und Gemeinden und für jeden einzelnen Bürger geschaffen worden, gesammeltes Niederschlagswasser erlaubnisfrei versickern zu können. Einen besonderen Anreiz für die Versickerung, Verdunstung oder Zurückhaltung von Niederschlagswasser können die Städte und Gemeinden in finanzieller Hinsicht schaffen, indem sie ihre Beitrags- und Gebührensatzung auf dieses ökologische Ziel ausrichten.
Die Landeshauptstadt München unterstützt diese wasserwirtschaftlichen Ziele bereits seit langem durch die Aufteilung der Entwässerungsgebühr in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren. Die MünchnerInnen können durch die Entsiegelung von Flächen sowie durch die Versickerung von unverschmutztem Regenwasser vor Ort sparen. Und sie tun es auch! So gehen die versiegelten, an das Kanalnetz angeschlossenen Flächen jährlich um mehr als 1 %, das sind ca. 300.000 Quadratmeter, zurück.
Auch die Stadt selbst versickert Regenwasser. So z.B. bei Wohnungsbauten städtischer Gesellschaften, Schulen oder Kindergärten. Ebenso werden für das Niederschlagswasser der Straßen neue Wege gesucht. So läuft dafür derzeit ein Versuchsprogramm zur Versickerung über Filterschächte.
Die Broschüre des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft "Praxisratgeber für den Grundstückseigentümer - Regenwasserversickerung - Gestaltung von Wegen und Plätzen" liegt bei allen Gemeinden auf. Eine weitere Bezugsmöglichkeit ist das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Postfach 20 61, 94460 Deggendorf.
Fachlicher Ansprechpartner
Dr. Erhard Meißner,
Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft
Tel.: 089/9214-1350