
Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze
Immer wieder ist festzustellen,
dass auf den öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen die Fahrbahnränder und
die Hochborde streckenweise stark verschmutzt, teilweise sogar mit Gras
bewachsen und vor allem durch herabfallendes Laub belegt sind, sodass das
Ortsbild und die Sicherheit des Fußgänger- und Fahrverkehrs darunter leiden.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden deshalb darauf aufmerksam
gemacht, dass sie der Reinigungspflicht unbedingt nachzukommen haben. Dies gilt
insbesondere auch für noch unbebaute Grundstücke in den Siedlungen.
Die Verpflichteten haben für die Beseitigung von Unrat, Staub, Schmutz und Laub
auf der Verkehrsfläche und dem Gehweg einschließlich der dazugehörenden
Bestandteile zu sorgen und die Flächen regelmäßig zu reinigen, bei besonderer
Verschmutzung entsprechend auch häufiger.
Aktuell:
Bitte Straßenränder pflegen!
Die Straßenränder bei verschiedenen Grundstücken sind unansehnlich (Unkrautbewuchs, angeschwemmte Erde in der Regenwasserrinne usw.). Die Gemeinde bittet deshalb alle Besitzer von (insbesondere auch nichtbebauten) Grundstücken, im Rahmen der regelmässigen Straßenreinigung auch das Unkraut am Rand der Regenrinne zu beseitigen.