Reiter bitte Rücksicht nehmen

 

Über 4.000 Pferde gibt es im Landkreis Pfaffenhofen und die Reitsportfreunde werden immer mehr! Diese verbringen ihre Freizeit gerne in der freien Natur auf dem Rücken der Pferde. Da bleibt es natürlich nicht aus, dass Konflikte zwischen Reitern und den Grundstückseigentümern entstehen, die sich in ihrem Eigentumsrecht verletzt fühlen.

 

Landwirtschaftlich genutzte Flächen

Auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen ist das Reiten während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen zulässig. Dazu gehören Acker- und Gründland sowie Sonderkulturen, nicht Brachflächen.

 

Reiten auf Privatwegen

"Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und so weit sich die Wege dafür eignen, reiten" (Art. 23 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz). Die Eignung eines Wegs zum Reiten beurteilt sich in erster Linie nach dem baulichen Zustand. Auf aufgeweichten Wegen darf nicht geritten werden. Dies trifft dann zu, wenn durch das Reiten die Schäden so groß werden, dass darauf Spaziergänger nicht mehr unbehindert gehen können.

 

Auf Spaziergänger achten

Fußgänger haben Vorrang. Das bedeutet, dass Reiter im Einzelfall auf die Benutzung enger, belegter Wege verzichten müssen, auch wenn diese nicht ausdrücklich für das Reiten gesperrt sind.

 

Reiten im Wald

Das Reiten im Wald ist nur auf geeigneten Straßen und Wegen zulässig. Es ist insbesondere auf das Wild Rücksicht zu nehmen.

 

Öffentliche Straßen und Wege

Das Reiten auf öffentlichen Straßen und Wegen ist grundsätzlich zulässig. Es gelten die üblichen Vorschriften für den Straßenverkehr. Die Reiter müssen die Fahrbahn benutzen, Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Gehwege sind tabu!

Entnommen dem "PAF-Journal" des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm, 42.Woche, Oktober 2000