Richtlinien
der Gemeinde Gerolsbach
für die Abhaltung von Rockparty’s und ähnlichem:

Auflagen
für die Veranstaltung von öffentlichen (Musik)großveranstaltungen:

  1. Der Gemeinderat entscheidet im Einzelfall über die Genehmiung dieser Veranstaltungen.
  2. Es ist ein verantwortlicher Leiter (schriftlich) zu bestellen und diese Bestellung der Gemeinde bei der Anmeldung der Veranstaltung vorzulegen. Außerdem hat dieser verantwortliche Leiter die Anzeige der Veranstaltung (öffentliche Vergnügung nach Art. 19 LStVG) sowie den Antrag nach § 12 GastG (Gestattung zum Betrieb einer vorübergehenden Schank/Speisewirtschaft) mit zu unterzeichnen. Er hat während der Veranstaltung ständig anwesend zu sein. Der verantwortliche Leiter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen und darauf zu achten, dass festgesetzte Auflagen eingehalten werden. Ferner hat er den Besuchern die Beendigung der Veranstaltung bekanntzugeben.
  3. Es sind je nach Größe der Veranstaltung ausreichend Ordner einzusetzen, die durch Armbinde kenntlich gemacht sein müssen (Aufgaben: Fluchtwege freihalten und Zufahrt von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen am Veranstaltungsort sicherzustellen).
  4. Zur Abwehr von Brandgefahren sind ausreichend Feuerlöscher bereitzuhalten oder es muß eine Einsatzgruppe der Feuerwehr bereit stehen.
  5. Gelagerte Stroh- und Heuballen auf dem Veranstaltungsgelände müssen vorher entfernt werden oder zumindest feuerdicht und nicht erreichbar untergebracht sein.
  6. Pro 120 anwesende Personen ist mindestens 1,00 m Fluchtwegbreite vorzusehen.
  7. Während der Dauer der Veranstaltung muß ständig Sanitätspersonal anwesend sein. Anzahl sowie die bereit zu haltende Ausstattung ist mit der zum Einsatz kommenden Hilfsorganisation abzusprechen.
  8. Polizeilichen Anweisungen z.B. Drosselung der Lautstärke oder der Aufforderung zu Lautsprecherdurchsagen, ist Folge zu leisten.
  9. Rund um das Veranstaltungsgelände sind ausreichend Fluchtwege vorzusehen. Innerhalb der Zuschauerfläche muß ein Gang von mindestens 2 m Breite als Fluchtweg bzw. Zugang für Rettungsmannschaften freigehalten werden.
  10. Während der gesamten Dauer der Veranstaltung sind Toilettenwagen (jeweils für Herren und Damen) aufzustellen und durch Hinweisschilder entsprechend zu kennzeichnen.
  11. Die angrenzenden Grundstücksflächen und die Zufahrtswege sind nach jedem Veranstaltungstag von Abfällen zu reinigen. Die Reinigung muß jeweils am nächsten Tag abgeschlossen sein.
  12. Der Veranstalter hat für evtl. auftretende Personen- oder Sachschäden eine ausreichende Veranstaltungs- und Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Gemeinde von allen Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit der Veranstaltung freizustellen.
  13. Für die Besucher sind ausreichende Parkplatzmöglichkeiten zu schaffen. Die Zufahrtsstraßen sind in jedem Fall freizuhalten.
  14. Die Veranstaltungsräume sind in jedem Fall spätestens 1 Tag vor dem Beginn der Veranstaltung vom 1. Kommandanten der örtlichen Feuerwehr zu begutachten und abnehmen zu lassen und das Ergebnis schriftlich festzuhalten. Bei etwaigen Mängeln ist sofort die Gemeinde zu verständigen.
  15. Der Veranstalter wird darauf hingewiesen, dass er ein ausreichendes Angebot an nichtalkoholischen Getränken zu angemessenen Preisen vorrätig halten muß.
  16. Die im Zusammenhang mit der Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 LStVG sowie der Gestattung zum Betrieb einer vorübergehenden Schank/Speisewirtschaft nach § 12 GastG erlassenen Auflagen, Hinweise und Merkblätter der Gemeinde Gerolsbach sind zu beachten und einzuhalten.
  17. Darüber hinaus können je nach Größe und Durchführungsort der Veranstaltung weitere Auflagen erforderlich sein.

 

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(Veranstalter  mit Angabe des Vereins, des 1.Vor-
stands sowie der vollständigen Anschrift)

 

 

 

An die
Gemeinde Gerolsbach
St.-Andreas-Straße 19

85302 Gerolsbach

 

Anzeige des verantwortlichen Leiters für

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(Art der Veranstaltung)

am ............................... in ......................................................................................................

Für die o.g. Veranstaltung zeige ich als Vertretungsberechtigter des o.g. Veranstalters

  Herrn/Frau ..............................................................................................................................
(Name und Anschrift)

als verantwortlichen Leiter dieser Veranstaltung an.

Sowohl diesem verantwortlichen Leiter als auch mir sind die
Richtlinien der Gemeinde Gerolsbach für die Abhaltung von Rockparty’s und ähnlichem/Auflagen für die Veranstaltung von öffentlichen (Musik)großveranstaltungen
bekannt und mit unserer nachfolgenden Unterschrift bestätigen wir den Erhalt dieser Richtlinien bzw. Auflagen.

Uns ist bewusst, dass es in unserer Verantwortung liegt, auf die Einhaltung dieser Vorschriften sowie etwaiger weiterer Auflagen der Gemeinde zu achten und dass die Gemeinde Gerolsbach von allen Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung freigestellt ist.

 

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                       (Unterschrift des Veranstalters)                                 (Unterschrift des verantwortlichen Leiters)