
Richtlinien
der Gemeinde Gerolsbach
für die Abhaltung von Rockparty’s und ähnlichem:
Auflagen
für die Veranstaltung von öffentlichen (Musik)großveranstaltungen:
- Der
Gemeinderat entscheidet im Einzelfall über die Genehmiung dieser
Veranstaltungen.
- Es
ist ein verantwortlicher Leiter (schriftlich) zu bestellen und diese
Bestellung der Gemeinde bei der Anmeldung der Veranstaltung vorzulegen. Außerdem
hat dieser verantwortliche Leiter die Anzeige der Veranstaltung (öffentliche
Vergnügung nach Art. 19 LStVG) sowie den Antrag nach § 12 GastG
(Gestattung zum Betrieb einer vorübergehenden Schank/Speisewirtschaft) mit
zu unterzeichnen. Er hat während der Veranstaltung ständig anwesend zu
sein. Der verantwortliche Leiter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der
Veranstaltung zu sorgen und darauf zu achten, dass festgesetzte Auflagen
eingehalten werden. Ferner hat er den Besuchern die Beendigung der
Veranstaltung bekanntzugeben.
- Es
sind je nach Größe der Veranstaltung ausreichend Ordner einzusetzen, die
durch Armbinde kenntlich gemacht sein müssen (Aufgaben: Fluchtwege
freihalten und Zufahrt von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen am
Veranstaltungsort sicherzustellen).
- Zur
Abwehr von Brandgefahren sind ausreichend Feuerlöscher bereitzuhalten oder
es muß eine Einsatzgruppe der Feuerwehr bereit stehen.
- Gelagerte
Stroh- und Heuballen auf dem Veranstaltungsgelände müssen vorher entfernt
werden oder zumindest feuerdicht und nicht erreichbar untergebracht sein.
- Pro
120 anwesende Personen ist mindestens 1,00 m Fluchtwegbreite vorzusehen.
- Während
der Dauer der Veranstaltung muß ständig Sanitätspersonal anwesend sein.
Anzahl sowie die bereit zu haltende Ausstattung ist mit der zum Einsatz
kommenden Hilfsorganisation abzusprechen.
- Polizeilichen
Anweisungen z.B. Drosselung der Lautstärke oder der Aufforderung zu
Lautsprecherdurchsagen, ist Folge zu leisten.
- Rund
um das Veranstaltungsgelände sind ausreichend Fluchtwege vorzusehen.
Innerhalb der Zuschauerfläche muß ein Gang von mindestens 2 m Breite als
Fluchtweg bzw. Zugang für Rettungsmannschaften freigehalten werden.
- Während
der gesamten Dauer der Veranstaltung sind Toilettenwagen (jeweils für
Herren und Damen) aufzustellen und durch Hinweisschilder entsprechend zu
kennzeichnen.
- Die
angrenzenden Grundstücksflächen und die Zufahrtswege sind nach jedem
Veranstaltungstag von Abfällen zu reinigen. Die Reinigung muß jeweils am nächsten
Tag abgeschlossen sein.
- Der
Veranstalter hat für evtl. auftretende Personen- oder Sachschäden eine
ausreichende Veranstaltungs- und Haftpflichtversicherung abzuschließen und
die Gemeinde von allen Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit der
Veranstaltung freizustellen.
- Für
die Besucher sind ausreichende Parkplatzmöglichkeiten zu schaffen. Die
Zufahrtsstraßen sind in jedem Fall freizuhalten.
- Die
Veranstaltungsräume sind in jedem Fall spätestens 1 Tag vor dem Beginn der
Veranstaltung vom 1. Kommandanten der örtlichen Feuerwehr zu begutachten
und abnehmen zu lassen und das Ergebnis schriftlich festzuhalten. Bei
etwaigen Mängeln ist sofort die Gemeinde zu verständigen.
- Der
Veranstalter wird darauf hingewiesen, dass er ein ausreichendes Angebot an
nichtalkoholischen Getränken zu angemessenen Preisen vorrätig halten muß.
- Die
im Zusammenhang mit der Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19
LStVG sowie der Gestattung zum Betrieb einer vorübergehenden
Schank/Speisewirtschaft nach § 12 GastG erlassenen Auflagen, Hinweise und
Merkblätter der Gemeinde Gerolsbach sind zu beachten und einzuhalten.
- Darüber
hinaus können je nach Größe und Durchführungsort der Veranstaltung
weitere Auflagen erforderlich sein.
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(Ort)
(Datum)
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(Veranstalter mit
Angabe des Vereins, des 1.Vor-
stands sowie der vollständigen Anschrift)
An die
Gemeinde Gerolsbach
St.-Andreas-Straße 19
85302
Gerolsbach
Anzeige des verantwortlichen
Leiters für
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(Art der Veranstaltung)
am
............................... in
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Für die o.g. Veranstaltung
zeige ich als Vertretungsberechtigter des o.g. Veranstalters
Herrn/Frau
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(Name und Anschrift)
als verantwortlichen Leiter
dieser Veranstaltung an.
Sowohl diesem
verantwortlichen Leiter als auch mir sind die
Richtlinien der
Gemeinde Gerolsbach für die Abhaltung von Rockparty’s und ähnlichem/Auflagen
für die Veranstaltung von öffentlichen (Musik)großveranstaltungen
bekannt und mit unserer nachfolgenden Unterschrift bestätigen wir den
Erhalt dieser Richtlinien bzw. Auflagen.
Uns ist bewusst, dass es in
unserer Verantwortung liegt, auf die Einhaltung dieser Vorschriften sowie
etwaiger weiterer Auflagen der Gemeinde zu achten und dass die Gemeinde
Gerolsbach von allen Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit dieser
Veranstaltung freigestellt ist.
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(Unterschrift des Veranstalters)
(Unterschrift des verantwortlichen Leiters)