
Überhängende Äste und Hecken
Die Gemeinde Gerolsbach weist zum
wiederholten Male darauf hin, dass Anpflanzungen aller Art, wie Hecken,
Sträucher, Äste usw. nicht in den Lichtraum der Straße bzw. des Gehsteiges
hineinragen dürfen.
Diese Überhänge von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind nicht nur für
Fußgänger ein Hindernis, sondern auch eine Gefährdung des "rollenden
Verkehrs", was zu einem erhöhten Unfallrisiko führen kann.
Um eine reibungslose Verkehrsabwicklung gewährleisten zu können, werden die
Eigentümer aufgefordert, in die Fahrbahn bzw. den Gehweg ragende Äste und
Zweige zu entfernen. Insbesondere müssen die Straßeneinmündungen und Kurven
freigehalten werden.
Im Falle der Nichtbeachtung dieser Aufforderung sieht sich die Gemeinde
gezwungen, den Zuschnitt durch eigenes oder fremdes Personal vorzunehmen und die
dabei entstehenden Kosten dem Grundstückseigentümer in voller Höhe zu
berechnen.
Deshalb unsere Bitte, lassen Sie es nicht so weit kommen!