Sitzung des Gemeinderates Gerolsbach am 4.Juli 2000

 

Gast:

Frau Burkart von der Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen a.d.Ilm (zu TOP 1-5)

 

In öffentlicher Sitzung:

 

  1. Bebauungsplan „Zaderfeld III“

Kein Beschluß; Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs durch Frau Burkart.

Ohne Widerspruch und ohne besondere Abstimmung war man sich einig, dass noch aufgenommen werden soll, dass bei einer Bebauung mit 1 Garage eine GRZ von 0,3, bei einer Bebauung ohne Garage eine GRZ von 0,25 gelten soll.

Dieser Bebauungsplanentwurf ist Grundlage der nun von der Verwaltung durchzuführenden frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

 

  1. 8.Änderung des Flächennutzungsplanes (Alberzell)

 

Kein Beschluß; zurückgestellt.

 

  1. 9.Änderung des Flächennutzungsplanes (Strobenried)

 

Kein Beschluß; zurückgestellt.

 

  1. Bebauungsplan „Brünnlfeld“ Alberzell

 

Kein Beschluß; zurückgestellt.

 

  1. Bebauungsplan Strobenried Nord-Ost

 

Der Gemeinderatsbeschluß Nr. 6 Ziff. 3 vom 15.11.1999 (Satzungsbeschluß) wird aufgehoben.

Gleichzeitig wird der vorliegende Bebauungsplan mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 04.07.2000, gebilligt und erneut ausgelegt. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass bei dieser erneuten Auslegung Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 3

 

  1. Bauantrag (Tektur) des Xaver Maurer, Gerolsbach, für II-geschoßige Überdachung im Anschluß der Pferdeboxen zur Lagerung von Heu und Stroh auf Fl.Nr. 198 der Gemarkung Gerolsbach

 

Dem Bauantrag (Tektur) und somit einer Abweichung vom Bebauungsplan „SO für Pferdesport und Beherbergungsanlagen“ wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 12 : 1

 

Frau Maria Maurer-Nitsch war wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

  1. Bauantrag der Gemeinde Gerolsbach zur Vollunterkellerung des Feuerwehrgerätehauses mit Dorf- und Schützenheim auf Fl.Nr. 1/T der Gemarkung Singenbach

 

Nach Bekanntgabe des E-mails vom 26.06.2000 stellt der 1.Bürgermeister folgenden Antrag:

 

Der Bauantrag auf Vollunterkellerung des Feuerwehrgerätehauses wird zurückgezogen, da durch die Forderung des Landratsamtes Pfaffenhofen (Kellerfenster und Belichtung über Lichtschächte, keine Außentüre) für die Mehrkosten in Höhe von Ca. 25.000 DM keine akzeptable Verwendung möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis: 2 : 12

 

Nachdem dieser Antrag abgelehnt wurde, beschließt der Gemeinderat:

 

Mit der entsprechenden Rotrevision besteht Einverständnis.

 

Abstimmungsergebnis: 12 : 2

 

  1. Aufnahme der zusätzlichen TOP

„Bauantrag Michael Göttler, Strobenried, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 391 u. 391/4/T der Gemarkung Strobenried“

„Bebauungsplan Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld (neu)“ der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm“

Der zusätzlichen Aufnahme dieses TOP wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 12 : 2

 

  1. Bauantrag Michael Göttler, Strobenried, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 391 u. 391/4/T der Gemarkung Strobenried

 

Dem Bauantrag sowie den Abweichungen vom Bebauungsplan „Strobenried Nord-Ost“ wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

 

  1. Bebauungsplan Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld (neu)“ der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm

 

Seitens der Gemeinde Gerolsbach werden keine Einwendungen und Anregungen vorgebracht.

 

Abstimmungsergebnis: 12 : 2

 

  1. Vergabe der Kanalbau- und Straßenbau- sowie Wasserleitungsarbeiten im Baugebiet „Brünnlfeld“ Alberzell

 

Der 1.Bürgermeister wird zur Vergabe der Kanal- und Straßenbauarbeiten ermächtigt, falls das Landratsamt Pfaffenhofen die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Alberzell unverändert genehmigt:

 

Mit den Kanalarbeiten wird die Fa. Weigl-Bau, Weilach, zum Angebotspreis von 345.578,50 DM als günstigster Anbieter beauftragt.

 

Mit den Straßenbauarbeiten wird die Fa. Schelle, Pfaffenhofen a.d.Ilm, zum Angebotspreis von 255.270,76 DM als günstigster Anbieter beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

 

In diesem Zusammenhang wird auch der Antrag des Wasserbeschaffungsverbandes Alberzell vom 04.07.2000 auf Versorgung des Baugebietes „Brünnlfeld“ Alberzell durch die zentrale Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Gerolsbach bekannt gegeben und daraufhin folgendes beschlossen:

Das Baugebiet „Brünnlfeld“ Alberzell wird aufgrund des vorliegenden Antrages an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Gerolsbach angeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

 

  1. Ausbau der GVStr nach Einsassen, Weichselbaum und Ankertshausen

 

Die Gemeinde beabsichtigt, die GVStr nach Einsassen, Weichselbaum und Ankertshausen durchzuführen und erklärt, bereit und in der Lage zu sein, die erwartete Zuweisung – unter Umständen auf Jahre hinaus – vorfinanzieren zu können.

 

Abstimmungsergebnis: 12 : 2

 

  1. Anlage eines Kinderspielplatzes in Strobenried

 

Der Gemeinderat akzeptiert das Angebot der Fa. Spielplatzgeräte Maier, Altenmarkt/Alz, vom 29.05.2000 zum Angebotspreis in Höhe von 11.901,60 DM incl. MWSt.

Außerdem wird dem Pflanzplan des Kreisfachberaters für Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt, Herrn Josef Stadler, vom 29.05.2000 zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

 

  1. Antrag der Interessengemeinschaft „Verkehrsberuhigter Bereich RÄ“ vom 03.06.00 bzw. der Familie Winter, Gerolsbach, vom 19.06.00 wegen der Feinteerung im verkehrsberuhigten Bereich der Siedlung „Riederner Äcker“

Eine Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs im Baugebiet „Riederner Äcker“ ist nicht geplant.

Über konkrete Vorschläge zur Verschönerung und Sicherheitserhöhung wird der Gemeinderat von Fall zu Fall entscheiden.

Derzeit sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geplant, da es sich hier um reine Siedlungsstraßen handelt, die überwiegend von der Interessengemeinschaft und den restlichen Siedlern befahren werden.

 

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

 

  1. Antrag der Frau Karin Niehaus-Ahlgrimm, Gerolsbach, vom 19.06.00 auf Erlaß einer Lärmschutzverordnung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

 

Der Erlaß einer entsprechenden Lärmschutzverordnung wird abgelehnt. Im Bürgerblatt der Gemeinde soll jedoch wieder ein entsprechender Hinweis auf gegenseitige Rücksichtnahme usw. veröffentlicht werden.

Alle TOP, die in öffentlicher Sitzung beraten wurden, sind auch so (ungekürzt) der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sodaß es sich nicht vermeiden lässt, dass auch der Name der Antragstellerin im Bericht über die Gemeinderatssitzung erscheint.

 

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

 

  1. Antrag der SG Alberzell auf Gewährung der Grundstückspacht für 2000 als Zuschuß

 

Die für das Jahr 2000 gezahlte Grundstückspacht in Höhe von 1.420,-- DM wird als freiwilliger Zuschuß gewährt.

 

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

 

Bekanntgaben

 

Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Montag, dem 17.07.2000 um 20.00 Uhr statt.