Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauptschule Scheyern (Geschäftsführende Gemeinde Scheyern, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm) für das Haushaltsjahr 2000

I.

Aufgrund der Art. 9 Abs. 7 und 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) i.V. m. Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Hauptschule folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit       727.600 DM

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit           98.000 DM

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes Hauptschule umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 585.800 DM festgesetzt (Umlagesoll).

b) die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes Hauptschule umgelegt werden soll (Investitionsumlage), wird auf 98.000 DM festgesetzt.

c) Die Verbandsschule wurde am 1.Oktober 1999 von insgesamt 202 Schülern (ohne Gastschüler) besucht.

Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der  Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler

im Verwaltungshaushalt        2.900,00 DM

im Vermögenshaushalt           485,14 DM

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000 DM festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2000 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm vorgelegt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.

Gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO eine Woche lang, nämlich in der Zeit vom 17.4.2000 bis 27.4.2000 im Rathaus Scheyern -Kämmerei- innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht aufgelegt. Außerdem liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan gem. § 4 der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres im Rathaus Scheyern -Kämmerei- innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.

Scheyern, 27.3.2000

Reimer

Schulverbandsvorsitzender

Quelle:

Amtsblatt für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm vom 6.4.2000, Nr. 13/14