Anlage zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis

 

Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)

 

Tarif-
gruppe

Tarif-Nr.

Gegenstand

Gebühr DM

0

 

Allgemeine Verwaltung

 

00

 

Allgemeine Amtshandlungen

Vorschriften der Tarifgruppen 01-8 des Kostenverzeichnisses gehen den Vorschriften der Tarifgruppe 00 vor.

 

 

000

Anordnungen für den Einzelfall

30 bis 1.200

 

001

Beglaubigungen:

Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien und dgl. von eigenen Urkunden

1,50 je angefangene Seite, höchstens die für Erteilung des Originals vorgesehene Gebühr, mindestens 10 DM. Ist die Erteilung des Originals gebührenfrei, beträgt die Gebühr 1,50 DM je angefangene Seite, mindestens 10 DM.

Werden mehrere gleichlautende Abschriften, Fotokopien u. dgl. gleichzeitig beglaubigt, so kann die für die zweite und jede weitere Beglaubigung zu erhebende Gebühr auf die Hälfte, jedoch nicht auf weniger als 10 DM ermäßigt werden.

00

002

Bescheinigungen:

1. Erteilung einer Bescheinigung über steuerlich absetzbare Spenden

2. Erteilung einer sonstigen Bescheinigung

 

kostenfrei (vgl. Bek vom 31.10.1978, MABl S. 918, zuletzt geändert durch Bek vom 20.10.1981, MABl S. 640)

10 bis 150

 

003

Einsicht in Akten und amtliche Bücher

Einsicht in Akten und Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird.

Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als zehn Jahre vergangen sind. Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungspläne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmte Schriftstücke oder Pläne.

 

1,50 je Akt oder Buch , mindestens 10 DM

 

004

Fristverlängerungen:

1. Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde

2. Fristverlängerung in anderen Fällen

 

1/10 – 1/4 der für die Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 10 DM

 

10 bis 120

 

005

Zweitschriften:

Erteilung einer Zweitschrift

 

1/10 – 1/2 der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens 10 DM. Ist für die Erstschrift eine Gebühr von 1 bis 10 DM vorgesehen, so ist diese Gebühr zu erheben; ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, so beträgt die Gebühr 1 DM je angefangene Seite, mindestens 10 DM.

00

006

Niederschriften

15 bis 150 DM für jede angefangene Stunde

 

 

Besondere Amtshandlungen

 

02

 

Hauptverwaltung

 

 

020

Kommunalgesetze

1. Genehmigung zur Führung kommunaler Wappen und Fahnen (Art. 4 Abs. 3 GO, Art. 3 Abs. 3 LKrO, Art. 3 Abs. 3 BezO)

2. Amtshandlungen bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Art. 18 a GO, Art. 25 a LKrO)

 

20 bis 5.000

 

kostenfrei (in Analogie zu Art. 3 Abs. 1 Nr. 12 KG)

02

021

021

Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren

1. Androhung von Zwangsmitteln (Art. 36 VwZVG), soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird

2. Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme (Art. 32, 35 VwZVG) oder unmittelbarer Zwang (Art. 34, 35 VwZVG)

3. Pfändungsbeschluss gemäß Art. 26 Abs. 5 VwZVG

4. Entscheidung über unzulässige oder unbegründete Einwendungen gegen die Vollstreckung, die den zu vollstreckenden Anspruch betreffen (Art. 21 VwZVG)

4.0 bei Geldansprüchen


4.1 sonst

 


25 bis 300

 

 


100 bis 5.000

 


1 Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4 Abgabenordnung (AO 1977)

 

 


½ Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4 AO 1977, mindestens 20 DM

25 bis 400

03

030

031

Finanzverwaltung

Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen

Annahme rückständiger Beträge

 

 


9 bis 300

1


11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


110


111

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Erlaubnisse, Ausnahmebewilligung

(insbesondere im Vollzug des LStVG, des BaylmSchG und der aufgrund dieser Gesetze ergangen Verordnungen)

Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung

Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung

 

 

 

 


30 bis 2.500

 

30 bis 1.200

12

 

Feuerbeschau

 

 

120

Allgemeine Feuerbeschau (§ 5 Abs. 1 der Verordnung über die Feuerbeschau – FBV -, BayRS 215-2-4-l)

kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG

 

121

Außerordentliche Feuerbeschau (§ 5 Abs. 2 FBV)

a) wenn keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt werden

b) wenn erhebliche Mängel festgestellt werden


kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG


30 bis 2.000

 

122

Nachschau (§ 8 FBV)

a) wenn bei der Feuerbeschau geringfügige Mängel festgestellt werden

b) wenn bei der Feuerbeschau erhebliche Mängel festgestellt werden

 

kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG

 

30 bis 2.000

 

123

Anordnung (§ 9 FBV)

30 bis 1.500

6

 

Bau- und Wohnungswesen, Verkehr

 

61

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch (BauGB-MaßnG)

 

 

610

Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1, §§ 24 ff. BauGB, § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnG)

kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG

 

611

Herabsetzung des Verkaufspreises auf den Verkehrswert (§ 28 Abs. 3 BauGB, § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB-MaßnG)

kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG

 

612

Erteilung eines Negativzeugnisses (§ 28 Abs. 1 Satz 3; §§ 24 ff BauGB, § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnG)

20 bis 50

 

613

Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGB

kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG

 

614

Erteilung einer Genehmigung nach §§ 172 ff BauGB im Vollzug einer Erhaltungssatzung

30 bis 2.000

 

615

Versagung einer Genehmigung nach §§ 172 ff BauGB

kostenfrei

 

616

Bestätigung der Gemeinde, dass das Bauvorhaben nicht im Gebiet einer Erhaltungssatzung liegt

kostenfrei nach Art. 22 Abs. 2 KG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 KG

 

617

Erteilung einer Teilungsgenehmigung bzw. eines Negativzeugnisses gem. §§ 19 BauGB ff.

30

 

618

Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO

50

62

 

Wohnungsaufsicht

 

 

620

Veranlassung der Beseitigung von Missständen (Art. 3,4,10 Abs. 5 Sätze 1 und 2 WoAufG)

kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG

 

621

Anordnung der Beseitigung von Missständen (Art. 3,4,10 Abs. 5 Satz 3 WoAufG)

400 bis 5.000

63

 

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

 

 

630

Erlaubnis für Sondernutzungen an gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Art. 18,19 und 22 a BayStrWG)

20 bis 300

 

631

Anordnung nach Art. 18 a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG

20 bis 1.200

 

632

Ersatzvornahme nach Art. 18 a Abs. 1 Satz 2 BayStrWG

100 bis 5.000

 

633

Bescheid über die Umlegung des Aufwands aus der Baulast für öffentliche Feld- und Waldwege auf die Beteiligten (Art. 54 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 BayStrWG

kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG

67

 

Straßenreinigung- u. Sicherungsverordnung

 

 

670

Befreiung von in der Verordnung festgelegten Verboten

20 bis 750

 

671

Befreiung oder sonstige angemessene Regelung wegen unbilliger Härte

20 bis 150

7

 

Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung

 

70

 

Allgemeine Amtshandlungen

 

 

700

Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang

20 bis 800

 

701

Erlaubnis- oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung

20 bis 2.500

 

702

Nachträgliche Auflagen, Rücknahme bzw. Widerruf einer Erlaubnis- oder Ausnahmebewilligung nach Tarif-Nr. 701

20 bis 1.200

 

703

Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung

20 bis 1.200

 

 

Besondere Amtshandlungen

 

73

 

Marktwesen (§ 69 GewO)

 

 

730

Zuweisung, Ausnahmebewilligung

20 bis 300

 

731

Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme einer Zuweisung oder Ausnahmebewilligung

20 bis 300

75

 

Bestattungswesen (Friedhof)

 

 

750

Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Arbeiten im Friedhof

20 bis 1.200

 

751

Genehmigung zum Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen

20 bis 300

 

752

Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals, einer Einfriedung und sonstiger baulicher Anlagen und Genehmigung von Änderungen solcher Anlagen

20 bis 300

 

753

Genehmigung aufgrund einer Gemeindeverordnung

20 bis 2.500

 

754

Einzelanordnung aufgrund einer Gemeindeverordnung

20 bis 1.200

76

 

Sonstige öffentliche Einrichtungen (einschl. Abwasserbeseitigung)

 

 

760

Genehmigung der Benutzung von Einschüttstellen

20 bis 400

8

81

Wasserversorgung

 

 

810

Anordnung der Wassersperre

20 bis 300