Ergebnis der Bürgerbefragung - für Anzeige klicken


Breitbandportal Bayern


Gemeinde Hettenshausen
zur Homepage
 

Gemeinde Hettenshausen

Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie

 

1. Zieldefinition

a. Die Gemeinde Hettenshausen führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.

b. Zeitgleich führt die Gemeinde Hettenshausen ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren

ergebnislos verlaufen ist.

 

2. Unterversorgungssituation

 

Die Gemeinde Hettenshausen (Einwohner: 1.950, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungs­geschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile Entrischenbrunn, Streitberg u nd Winden mit folgenden Einwohnerzahlen:  

Entrischenbrunn

199

Harres

5

Streitberg

33

Winden

79

 

Die Gemeinde´Hettenshausen hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite http://hettenshausen.pfaffenhofen.de/breitband/breitband.htm eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Lausecker@ilmmuenster.de angefordert werden.

 

3. Zieldefinition

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.

Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

  

4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.

Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

- Vorstellung des Netzbetreibers

- Referenzen

- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur

- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload 3

- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte

- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge

- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s

- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)

- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

  

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

a. Bewertungskriterien

- Zuschussbedarf (5 - fach)

- Erschließungsgrad (4 - fach)

- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.) (4 - fach)

- Höhe der Endkundenpreise (2 - fach)

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme (2 - fach)

b. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.

c. Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten.

  

6. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. 4

  

7. Fristen

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 05.04.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Hettenshausen eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 04.05.2011  beim Breitbandpaten der Gemeinde Hettenshausen eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

  

8. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate Wolfgang Lausecker, Freisinger Str. 3, 85304 Hettenshausen, Mail Lausecker@ilmmuenster.de, Tel. 08441/807312



Übersicht über die derzeitige Breitband-Nutzung
und den gemeldeten Bedarf
Ergebnis der Bürgerbefragung - für Anzeige klicken klicken
Umfrageergebnis
Erstellt am: 01.04.2011

die Gemeinde Hettenshausen hat vor einigen Monaten eine Umfrage zum Thema DSL durchgeführt. Das der Umfrage können Sie neben dem Breitbandportal Bayern auch hier nachlesen wenn Sie auf eine der beiden Grafiken auf dieser Seite klicken.

Bei Anregungen/Fragen Mail an den Breitbandpaten:
Email an Breitbandpaten