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Elektronische Kommunikation / E-Mail
Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird deren Inhalt und Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet. Kommunikation via E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie uns ausdrücklich die Art der gewünschten Kommunikation mitteilen.
E-Mails mit Dateianhängen (Attachments):
Grundsätzlich ist es möglich, E-Mails mit Dateianhängen an die
Gemeinde Hettenshausen zu versenden. Bitte beachten Sie hierbei,
dass nicht alle der auf dem Markt verfügbaren Dateiformate
unterstützt werden können. Dies bedeutet, dass diese
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können. In diesem Fall ist ein rechtlicher Zugang Ihrer E-Mail
nicht erfolgt. Eine Rechtsverbindlichkeit ist dann ebenfalls
nicht gegeben. Attachments, die Makros bzw. ausführbaren Code
enthalten, werden ebenfalls nicht gelesen bzw. bearbeitet.
Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden: MS Word
(.doc), MS Excel (.xls), Adobe Acrobat Reader (.pdf),
RichTextFormate (.rtf), Bilddateien (.jpg), Komprimierte Dateien
(.zip).
Die Größe der Dateianhänge darf ein Volumen von 50 Megabyte
(MB) nicht überschreiten.
Bei nicht zu verarbeitende E-Mails erhalten Sie soweit technisch
möglich, eine Mitteilung.
Aus technischen und organisatorischen Gründen können wir
derzeit noch keine verschlüsselten E-Mails empfangen bzw.
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überprüfen.
Dokumente, die der Schriftform (z. B. Widersprüche) oder einer förmlichen Zustellung unterliegen können nicht per E-Mail übersandt werden. Rechtlich verbindliche Willenserklärungen dieser Art, die per E-Mail übersendet werden, gelten als nicht abgegeben. Sie werden in diesen Fällen gebeten, die bisherigen Kommunikationswege (Brief, Fax) zu nutzen.
Seitens der Gemeinde Hettenshausen bitten wir Sie, alle genannten Regelungen für die elektronische Kommunikation zu beachten.
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